Neuerungen bei der Forschungsprämie: Begutachtungsentwurf FoPR 2025


Veröffentlicht: 
Ansprechperson(en): Eva Martischnig
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 18.8.2025 den Begutachtungsentwurf zu den Forschungsprämienrichtlinien 2025 (FoPR 2025) veröffentlicht. Diese neuen Richtlinien sollen die bisherigen Aussagen zur Forschungsprämie in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000, Rz 8208 ff. und Anhang V) ablösen und schaffen damit eine eigenständige, aktualisierte Grundlage für die Verwaltungspraxis.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 26.9.2025. Mit einer Finalisierung und Inkrafttreten der FoPR 2025 wird mit Ende 2025 gerechnet; sie werden auf Anträge ab dem Kalenderjahr 2026 anzuwenden sein.

Im Zentrum dieser neuen Richtlinie stehen Klarstellungen und Präzisierungen u. a. zu 
  • der Abgrenzung von begünstigter F&E nach OECD-Frascati, insbesondere in den Bereichen Software, Prototypen und Pilotanlagen,
  • den Verfahrensregeln zur Antragstellung, Gutachtenerstellung durch die FFG und zur Forschungsbestätigung,
  • sowie zur Bemessungsgrundlage, inkl. fiktivem Unternehmerlohn und Behandlung von Auftragsforschung…
  • …und vieles mehr (siehe Link oben zum Begutachtungsentwurf)!

Für Unternehmen, die die Forschungsprämie bereits in Anspruch nehmen oder dies in Zukunft planen, empfiehlt es sich, diese Änderungen im Blick zu behalten, denn: Sie werden – voraussichtlich – unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Projektdokumentationen, Kostenabgrenzungen sowie das Verfahren gegenüber Finanzverwaltung und FFG haben.

Wenn Sie über alle Entwicklungen rund um die Forschungsprämie informiert bleiben möchten, folgen Sie gerne unserem LinkedIn-Kanal oder melden Sie sich für unseren Newsletter an. Sobald die endgültigen Richtlinien verabschiedet sind, werden wir detaillierte Analysen, praxisnahe Einschätzungen und konkrete Handlungsempfehlungen veröffentlichen – damit sind Sie bestens auf die neue Rechtslage vorbereitet und können die Forschungsprämie optimal nutzen.
 

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