Q&A

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Datenschutzzertifizierung

Eine Datenschutzzertifizierung nach Art. 42 DSGVO darf ausschließlich von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt werden. Seit August 2025 darf die BDO Consulting GmbH Datenschutzzertifizierungen für Verantwortliche und als erste und einzige Zertifizierungsstelle in Österreich Datenschutzzertifizierungen für Auftragsverarbeiter nach Art. 42 DSGVO durchführen.

Die Zertifizierung ist freiwillig (Art. 42 Abs. 3 DSGVO). Dennoch kann ein Zertifikat in vielfacher Hinsicht von Vorteil sein: als Nachweis im Rahmen der Rechenschaftspflicht, zur Reduzierung von Bußgeldern im Fall von Datenschutzverstößen, zur Vertrauensbildung gegenüber Dritten oder als Qualitätssiegel im Wettbewerb.

    1. Nachweis der DSGVO-Konformität: Die DSGVO-Zertifizierung belegt nachweislich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht – sowohl technisch als auch organisatorisch.
    2. Wettbewerbsvorteil: In zunehmend datenschutzsensiblen Märkten verschafft die Zertifizierung einen klaren Vorsprung gegenüber Mitbewerbern. Die Zertifizierung kann bei Ausschreibungen und Vergaben ein wichtiges Kriterium für Auftraggeber:innen sein, die auf einen hohen Datenschutzstandard Wert legen.
    3. Höheres Datenschutzniveau: Mit der DSGVO-Zertifizierung wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten verantwortungsvoll behandelt werden. Klare Regeln und geprüfte Abläufe schaffen ein hohes Schutzniveau – für das Unternehmen und das Vertrauen der Kund:innen.
    4. Erfüllung der Marktzugangsvoraussetzungen: Ein nachgewiesener Datenschutzstandard ist in vielen Branchen zunehmend Voraussetzung für Geschäftsbeziehungen oder den Eintritt in neue Märkte. Die Zertifizierung erleichtert den Marktzugang und schafft neue Geschäftschancen.
    5. Risikominimierung: Die Zertifizierung unterstützt dabei, Datenschutzrisiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. So können Bußgelder, Haftungsrisiken und Reputationsverluste vermieden werden.
    6. Vertrauensbildung bei Kund:innen: Eine unabhängige Zertifizierung schafft Glaubwürdigkeit. Sie signalisiert Kund:innen, Partner:innen und Stakeholder:innen, dass Datenschutz nicht nur eine Pflicht ist, sondern aktiv als Qualitätsmerkmal gelebt wird – das stärkt das Vertrauen und die Kund:innenbindung.
    7. Transparenz in der Datenverarbeitung: Die Zertifizierung schafft klare Strukturen und dokumentierte Abläufe in der Datenverarbeitung. Unternehmen machen so nicht nur ihre Datenschutzpraxis sichtbar, sondern können diese auch gegenüber Kund:innen, Partner:innen und Behörden belegen.
    8. Strukturelle Weiterentwicklung der Organisation: Die Anforderungen der Zertifizierung wirken als Impulsgeber für nachhaltige Verbesserungen: Prozesse werden überprüft, Zuständigkeiten geschärft, Schulungen etabliert. Das stärkt nicht nur die Datenschutzkultur, sondern verbessert langfristig die gesamte Organisationsstruktur.
    9. Stärkung von Reputation und Markenimage: Eine DSGVO-Zertifizierung positioniert das Unternehmen als verantwortungsbewusst und vertrauenswürdig – mit positivem Effekt auf Außenwahrnehmung und Markenwert.

Zertifiziert werden einzelne oder mehrere Verarbeitungstätigkeiten – unabhängig davon, ob Sie Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter sind. Unsere Zertifizierungskriterien sind so konzipiert, dass sie branchenübergreifend und skalierbar einsetzbar sind – ob in der IT oder Datenverarbeitung, in der Industrie, im Finanzwesen, in der Energiewirtschaft oder im Gesundheitswesen etc. Eine Zertifizierung der Datenschutzorganisation oder einzelner Personen (z.B. Datenschutzbeauftragte) ist nicht möglich.

Die Grundlage für die Zertifizierungskriterien wurde aus den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgeleitet, um sicherzustellen, dass diese eingehalten werden und deren Umsetzung durch die Zertifizierungsstelle überprüfbar ist. Die Zertifizierungskriterien berücksichtigen insbesondere folgende datenschutzrechtlich relevante Bereiche:

  • Datenschutzorganisation (A.01.01 – A.01.04) 
  • Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (A.02.01 – A.02.11)
  • Rechte der betroffenen Personen (A.03.01 – A.03.11) 
  • Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (A.04.01 - A.04.08)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (A.05.01 – A.05.04)
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (A.06.01 – A.07.27)
  • Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (A.08.01 – A.08.07)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (A.09.01 – A.09.02)
  • Datenschutzbeauftragte:r (A.10.01 – A.10.03)
  • Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen (A.11.01 – A.11.07)

Jedes Kriterium umfasst der Anforderung auch einen Verweis auf die gesetzliche Grundlage sowie – wo relevant – einen Verweis auf zusätzliche Orientierungshilfen. 

Nicht alle Anforderungen treffen in jedem Fall zu. Welche Kriterien konkret Anwendung finden, wird individuell im Rahmen des Zertifizierungsprozesses geprüft. 


Auch die Anforderungen an Auftragsverarbeiter beruhen auf einem klar definierten Kriterienkatalog, der sich unmittelbar an den Vorgaben der DSGVO orientiert:

  • Datenschutzorganisation (B.01.01 – B.01.02)
  • Rechte der betroffenen Personen (B.02.01 – B.02.07)    
  • Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (B.04.01.1 – B.04.02.1)
  • Anforderungen gemäß Art. 28 DSGVO (Verhältnis Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter) (B.04.01 -B.04.05)
  • Anforderungen gemäß Art. 28 DSGVO (Verhältnis Auftragsverarbeiter und Sub-Auftragsverarbeiter) (B.04.06 – B.04.09)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (B.05.01 – B.05.03)
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (B.06.01 – B.07.25)
  • Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (B.08.01) 
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (B.09.01) 
  • Datenschutzbeauftragte:r (B.10.01-B.10.03)    
  • Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen (B.11.01-B.11.05)

Jedes Kriterium umfasst der Anforderung auch einen Verweis auf die gesetzliche Grundlage sowie – wo relevant – einen Verweis auf zusätzliche Orientierungshilfen. 

Nicht alle Anforderungen treffen in jedem Fall zu. Welche Kriterien konkret Anwendung finden, wird individuell im Rahmen des Zertifizierungsprozesses geprüft. 


Das DSGVO-Zertifikat ist für 3 Jahre gültig. Nach der Erstzertifizierung erfolgen jährliche Überwachungsaudits, um die fortlaufende Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen.

Sobald ein Unternehmen von uns zertifiziert wurde, findet sich an dieser Stelle ein entsprechender Link.