Die häufigsten Fragen und Antworten zur Datenschutzzertifizierung
Eine Datenschutzzertifizierung nach Art. 42 DSGVO darf ausschließlich von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt werden. Seit August 2025 darf die BDO Consulting GmbH Datenschutzzertifizierungen für Verantwortliche und als erste und einzige Zertifizierungsstelle in Österreich Datenschutzzertifizierungen für Auftragsverarbeiter nach Art. 42 DSGVO durchführen.
Die Zertifizierung ist freiwillig (Art. 42 Abs. 3 DSGVO). Dennoch kann ein Zertifikat in vielfacher Hinsicht von Vorteil sein: als Nachweis im Rahmen der Rechenschaftspflicht, zur Reduzierung von Bußgeldern im Fall von Datenschutzverstößen, zur Vertrauensbildung gegenüber Dritten oder als Qualitätssiegel im Wettbewerb.
Zertifiziert werden einzelne oder mehrere Verarbeitungstätigkeiten – unabhängig davon, ob Sie Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter sind. Unsere Zertifizierungskriterien sind so konzipiert, dass sie branchenübergreifend und skalierbar einsetzbar sind – ob in der IT oder Datenverarbeitung, in der Industrie, im Finanzwesen, in der Energiewirtschaft oder im Gesundheitswesen etc. Eine Zertifizierung der Datenschutzorganisation oder einzelner Personen (z.B. Datenschutzbeauftragte) ist nicht möglich.
Die Grundlage für die Zertifizierungskriterien wurde aus den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgeleitet, um sicherzustellen, dass diese eingehalten werden und deren Umsetzung durch die Zertifizierungsstelle überprüfbar ist. Die Zertifizierungskriterien berücksichtigen insbesondere folgende datenschutzrechtlich relevante Bereiche:
Jedes Kriterium umfasst der Anforderung auch einen Verweis auf die gesetzliche Grundlage sowie – wo relevant – einen Verweis auf zusätzliche Orientierungshilfen.
Nicht alle Anforderungen treffen in jedem Fall zu. Welche Kriterien konkret Anwendung finden, wird individuell im Rahmen des Zertifizierungsprozesses geprüft.
Auch die Anforderungen an Auftragsverarbeiter beruhen auf einem klar definierten Kriterienkatalog, der sich unmittelbar an den Vorgaben der DSGVO orientiert:
Jedes Kriterium umfasst der Anforderung auch einen Verweis auf die gesetzliche Grundlage sowie – wo relevant – einen Verweis auf zusätzliche Orientierungshilfen.
Nicht alle Anforderungen treffen in jedem Fall zu. Welche Kriterien konkret Anwendung finden, wird individuell im Rahmen des Zertifizierungsprozesses geprüft.
Das DSGVO-Zertifikat ist für 3 Jahre gültig. Nach der Erstzertifizierung erfolgen jährliche Überwachungsaudits, um die fortlaufende Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen.
Sobald ein Unternehmen von uns zertifiziert wurde, findet sich an dieser Stelle ein entsprechender Link.