Für Unternehmen: Krypto-Assets als integraler Bestandteil

Für Unternehmen: Krypto-Assets als integraler Bestandteil

Kryptowährungen finden zunehmend Einzug in Bilanzen und Geschäftsprozesse, als Zahlungsmittel, Treasury-Asset, Grundlage blockchain-basierter Geschäftsmodelle oder für Token-basierte Mitarbeiter:innenbeteiligung. Wird eine Kryptowährung zur Bezahlung eingesetzt, handelt es sich steuerrechtlich um ein Tauschgeschäft mit unmittelbaren Konsequenzen. Werden Mitarbeiter:innen mit Token vergütet, stellen sich Fragen der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz 2026 rückt zusätzlich die steuerliche Compliance in den Fokus der Finanzbehörden. Ganzheitliche Unterstützung bei Krypto-Assets im Unternehmen BDO unterstützt Unternehmen aller Größen bei der steuerlichen, bilanziellen und strategischen Einbettung von Krypto-Assets: Steuerliche Beratung bei Krypto-Transaktionen: ertragsteuerliche Behandlung von Kursgewinnen, umsatzsteuerliche Einordnung von Tauschgeschäften, Doppelbesteuerungsabkommen bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Bilanzierung von Krypto-Assets: Klassifizierung als Umlauf- oder Anlagevermögen, Bewertungsmethode, konforme Bilanzierungspolitik nach UGB oder IFRS. Mitarbeiter:innenbeteiligung mit Token: lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Strukturierung token-basierter Vergütungsprogramme. Jahresabschlussprüfung und interne Kontrollsysteme: Prüfung von Unternehmen mit Krypto-Assets, Berücksichtigung von Kursvolatilität, Verwahrungs- und Counterparty-Risiken.