Für Privatpersonen: Steuerliche Neuerungen für private Kryptoanleger:innen in Österreich

Für Privatpersonen: Steuerliche Neuerungen für private Kryptoanleger:innen in Österreich

Wer privat in Kryptowährungen investiert, steht vor einer steuerlichen Realität, die sich in den letzten Jahren grundlegend verändert hat. Seit 1.3.2022 unterliegen Einkünfte aus dem Handel mit Krypto-Assets dem besonderen Steuersatz von 27,5% KESt, vergleichbar mit der Besteuerung von Aktiengewinnen. Doch hier enden die Gemeinsamkeiten zur klassischen Kapitalveranlagung. Die Vielzahl unterschiedlicher Transaktionstypen, die Frage nach der korrekten Bewertungsmethode, die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuvermögen sowie Sondertatbestände wie Staking, Lending oder DeFi-Erträge machen die steuerlich korrekte Behandlung für die meisten Anleger:innen zu einer großen Herausforderung.

Hinzu kommt, dass ab dem 1.1.2026 das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) in Kraft getreten ist, mit dem Österreich die EU-Richtlinie DAC 8 umsetzt. Kryptobörsen und Wallet-Anbieter sind seither verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Kund:innen an die Finanzverwaltung zu melden. Ab 2027 erfolgt diese Meldung auch rückwirkend für das Jahr 2026. Wer in der Vergangenheit Einkünfte aus Krypto-Assets nicht oder unvollständig deklariert hat, sollte jetzt handeln.

Unsere Leistungen für private Kryptoanleger:innen
BDO begleitet Privatpersonen umfassend bei allen steuerlichen Fragestellungen rund um Krypto-Assets, von der ersten Orientierungsberatung bis zur vollständigen Aufarbeitung vergangener Veranlagungsjahre:

Steuerliche Erstberatung und laufende Beratung: Analyse Ihres Kryptoportfolios, Klassifizierung der Transaktionen nach österreichischem Steuerrecht, klare Aussage zu Steuerpflicht, Bewertungsmethode und legalen Gestaltungsspielräumen.

Erstellung der Einkommensteuererklärung: vollständige Aufbereitung Ihrer Transaktionsdaten, Prüfung des Durchschnittswertverfahrens, rechtssichere und fristgerechte Erklärung.

Aufarbeitung von Altjahren und strafbefreiende Selbstanzeige: Bereinigung Ihrer steuerlichen Situation rückwirkend, diskret und strukturiert, einschließlich Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG.

Mittelherkunftsnachweis: professionelle, vorausschauend erstellte Nachweise für Banken vor größeren Auszahlungen von Kryptoplattformen.